Import - One-Stop-Shop
Zum 01.07.2021 entfällt die bisher vorhandene Mehrwertsteuer-Freigrenze für Einfuhren in die EU für Sendungen mit einem Warenwert unter 22 Euro. Dies bedeutet, dass künftig für alle Sendungen in die EU eine Importverzollung durchgeführt werden muss.
Das IOSS – Verfahren (Import-One-Stop-Shop) soll für den Onlinehandel eine Vereinfachung bieten.
Das Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) ist eine Sonderregelung der Umsatzsteuer und richtet sich an Unternehmer, welche aus dem Drittland importiere Waren mit einem Wert von bis zu 150 Euro an Privatpersonen veräußern.
Das IOSS – Verfahren (Import-One-Stop-Shop) soll für den Onlinehandel eine Vereinfachung bieten.
Das Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) ist eine Sonderregelung der Umsatzsteuer und richtet sich an Unternehmer, welche aus dem Drittland importiere Waren mit einem Wert von bis zu 150 Euro an Privatpersonen veräußern.
+49 (0)7621 / 42238 703 E-Mail: zoll@acito.eu